Digital-Tacho: Bund akzeptiert Einbau auf freiwilliger Basis

29.04.2005 15:58 Uhr

Bundesverkehrsministerium nimmt Stellung zu dem Streit um die Einführung des digitalen Kontrollgeräts ab August 2005

Berlin/München. Der Streit um den Starttermin für die EU-weite Einführung des digitalen Tachographen sorgt momentan für einige Verwirrung. Während das Europäische Parlament für eine Verschiebung des Einführungstermins um ein Jahr auf den 5. August 2006 beziehungsweise auf den 5. August 2007 für Erstzulassungen plädiert, beharren der EU-Verkehrsministerrat sowie die EU-Kommission auf ursprünglichen Termin am 5. August 2005 beziehungsweise 5. August 2006. Auf Anfrage der VerkehrsRundschau hat nun das Bundesverkehrsministerium für Verkehr-, Bau- und Wohnungswesen dazu Stellung genommen. Aufgrund der Stellungnahme des Parlamentes – auch zu den Sozialvorschriften – sei jetzt zu erwarten, dass es zu einem Vermittlungsverfahren zwischen Europäischem Parlament auf der einen und Rat sowie Kommission auf der anderen Seite komme, teilte ein Vertreter des Verkehrsministeriums mit. Das Rechtsetzungsverfahren werde demnach im August 2005 vermutlich noch nicht abgeschlossen sein können, so dass der Termin für die Ausrüstung von Fahrzeugen am 5. August 2005 nicht haltbar wäre. „In Deutschland soll eine Ausrüstung der Fahrzeuge mit digitalen Kontrollgeräten auf freiwilliger Basis akzeptiert werden“, so das Bundesverkehrsministerium. Neue LKW dürften danach auf Kundenwunsch schon ab dem 5. August 2005 mit digitalen Tachographen ab Werk ausgestattet werden: „Die LKW-Hersteller werden den Einbau des digitalen Kontrollgerätes entsprechend den Wünschen ihrer Kunden planen müssen.“ Nach Informationen der VerkehrsRundschau hat sich DaimlerChrysler im Bereich der Mercedes-LKW bereits darauf eingestellt. Laut Bundesverkehrsministerium wollen die EU-Mitgliedstaaten eine Verwendung des digitalen Kontrollgerätes auch vor dem noch nicht feststehenden Endtermin akzeptieren. Dies hätten die Verkehrsminister mit ihrer Einigung im Rat auf den 5. August 2005 als Termin für die Ausrüstung mit dem neuen System zum Ausdruck gebracht. Das Bundesverkehrsministerium weist allerdings darauf hin, dass letzte rechtliche Unsicherheiten aufgrund einer fehlenden Übergangsregelung seitens der Europäischen Union bestehen bleiben. (tbu)

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