München. Die von EU-Parlament und EU-Rat ausgehandelten und vom EU-Parlament mittlerweile beschlossenen neuen Richtlinien für die Lenk- und Ruhezeiten treten nicht 20 Tage sondern erst ein Jahr nach Veröffentlichung der Vorschriften im europäischen Amtsblatt in Kraft. Das regelt der Artikel 29 des Vermittlungsergebnisses. Nur die Regelungen zum digitalen Tachografen sind schon 20 Tage nach der Veröffentlich wirksam. Damit werden die neuen Lenk- und Ruhezeiten wahrscheinlich erst ab Mai 2007 und nicht wie von einigen Medien geschrieben ab Mai 2006 gelten. Mit der Einführung des digitalen Tachografen ist hingegen schon in diesem Jahr zu rechnen. Der Fehler in den Medien geht wahrscheinlich auf eine Agenturfalschmeldung zurück. (Zum kostenlosen Download des Vermittlungsergebnisses von EU-Parlament, Rat und Kommission zur Neuregelung der Lenk- und Ruhezeiten von Dezember 2005 – hier clicken)
Die neuen Lenk- und Ruhezeiten treten erst in einem Jahr in Kraft
In einigen Logistik- und Wirtschaftsmedien wird derzeit berichtet, dass die neuen europäischen Lenk- und Ruhezeiten schon ab Mai 2006 gelten werden. Das ist nicht korrekt. Die neuen Richtlinien treten voraussichtlich erst 2007 in Kraft.