Brüssel. Deutschland droht möglicherweise ein EU-Verfahren wegen der Übergangspraxis beim Dosenpfand. Eine Abstimmung darüber sei bei der Sitzung der EU-Kommission an diesem Mittwoch vorgesehen, berichtet die Deutsche Presseagentur (dpa) unter Berufung auf Kommissionskreise in Brüssel. Anlass für das erwartete Vorgehen Brüssels ist die Befürchtung, dass die bisherige Übergangsregelung den freien Güterverkehr in der Union behindern könnte. Besonders Getränkelieferanten aus dem Ausland könnten benachteiligt werden. Allerdings läuft die Regelung, nach der leere Einweggetränke-Verpackungen nur vom jeweiligen Verkäufer zurückgenommen werden, zum 1. Oktober 2003 aus. Danach soll ein bundesweites Rücknahmesystem folgen, wie es auch Brüssel bereits gefordert hatte. Das deutsche Bundesumweltministerium erwartet deshalb nach früheren Angaben, dass ein EU-Verfahren lange vor einem Urteil hinfällig werden dürfte. In letzter Konsequenz kann eine EU-Verfahren wegen möglicher Verletzung des EU-Vertrages zu einer Klage der Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) führen. Der Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes des Deutschen Einzelhandels (HDE), Holger Wenzel, erklärte in Berlin zu dem geplanten Verfahren, das Zwangspfand sei ein Handelshemmnis erster Ordnung. Der Verkauf von Getränken in Dosen und Einwegflaschen sei seit Jahresbeginn um rund 60 Prozent zurückgegangen. (vr/dpa)
Deutschland droht EU-Verfahren wegen Dosenpfand-Regelung
Übergangsregelung läuft zum 1. Oktober 2003 aus