Berlin. „Damit schaffen wir bessere Wettbewerbsbedingungen auf der Schiene“, sagte Bundesverkehrsminister Manfred Stolpe. Mit dem Gesetz setzt die Bundesregierung mehrere EU-Richtlinien in deutsches Recht um. Die Herauslösung von DB Netz aus dem Deutsche-Bahn-Konzern will die Bundesregierung aber auch zukünftig nicht vorschreiben. „Das bleibt eine unternehmerische Entscheidung der Bahn“, sagte eine Sprecherin aus dem Bundesverkehrsministerium. Dafür sieht der Entwurf jedoch vor, dass der Bahn-Chef nicht mehr im Vorstand von DB Netz vertreten ist, Hartmut Mehdorn also diesen Position verlieren würde. Wie diese Trennung in der Praxis funktionieren soll, geht aus der Presseerklärung nicht genau hervor. Eine neue „Trassenagentur“ beim Eisenbahn-Bundesamt soll demnach überwachen, ob die DB Netz AG als Betreiberin der Schienenwege des Bundes die Zugtrassen rechtmäßig den Transportunternehmen zuweist. Die Task Force „Zukunft der Schiene“ hatte eine solche Stelle vorgeschlagen. „Die Agentur kann bereits einschreiten, bevor eine Trasse endgültig vergeben ist. Damit kann sie eine mögliche Diskriminierung verhindern“, betonte Stolpe. Derzeit ist es so, dass die Agentur erst dann tätig werden kann, wenn die Trasse bereits vergeben worden ist. Kontrollmöglichkeiten von sich aus hat die Trassenagentur laut Auskunft einer Sprecherin aus dem Bundesverkehrsministerium jedoch auch zukünftig nicht.
Deutsche Bahn: Bundesregierung will Netz und Betrieb stärker trennen
Das Bundeskabinett hatte in dieser Woche einen Gesetzentwurf verabschiedet, der den Zugang zu den Schienenwegen und die Struktur der Eisenbahnen neu regelt. Danach müssen Betreiber von Schienenwege künftig von Eisenbahnunternehmen unabhängig sein, soweit sie Trassen zuweisen und die Preise für die Nutzung berechnen.