DB-Teilprivatisierung: Sondersitzung schafft Klarheit

06.06.2008 16:39 Uhr
Deutsche Bahn
Im Herbst geht es an die Börse (Bild: ddp)
© Foto: ddp

Nach dem überarbeiteten Vertragsentwurf dürfen die Bahn-Transportsparten nicht einzeln verkauft werden

Berlin. Bei der Teilprivatisierung der Deutschen Bahn sollen die Einzelsparten für den Regional-, Fern- und Güterverkehr nun doch nicht einzeln verkauft werden dürfen. Dies sieht der überarbeitete Entwurf für den Beteiligungsvertrag zwischen Bund und Bahn vor, wie Bundestagsabgeordnete heute in Berlin nach Sondersitzungen des Verkehrs- und des Haushaltsausschusses berichteten. Danach gehören diese Sparten dauerhaft zu 100 Prozent der neuen Bahntochter DB Mobility Logistics. In dieser Gesellschaft werden die Transportsparten gebündelt. Sie soll im Herbst zu 24,9 Prozent an die Börse gebracht werden. Zuvor hatte es vor allem aus der Opposition Kritik an einem Entwurf gegeben, der den Verkauf einzelner Sparten bis zu 49,9 Prozent ermöglicht hätte. Die Koalitionsmehrheit in den Ausschüssen nahm die jüngste Vertragsversion zustimmend zur Kenntnis. Die Oppositionsfraktionen FDP, Grüne und Linke lehnten den Vertragsentwurf trotz der Änderungen ab. Sie setzten eine Expertenanhörung durch, in der der Vertrag nochmals unter die Lupe genommen werden soll. Die FDP will prüfen, ob sie eine einstweilige Verfügung beim Bundesverfassungsgericht beantragt. Der FDP-Verkehrsexperte Patrick Döring nannte es einen Skandal, dass der Beteiligungsvertrag nicht nur zwischen Bund und Bahnkonzern geschlossen werde, sondern dass auch die DB Mobility Logistics selbst am Vertrag beteiligt werden solle. Die Tochter erhalte „damit eigene vertragliche Rechte, mit denen sie die zukünftigen Gestaltungsrechte des Bundes“ als Alleineigentümer des Konzerns behindern kann. Wie die FDP bemängelte auch die Linke-Abgeordnete Dorothée Menzner, dass für den Vertrag keine Kündigungsfrist festgelegt worden sei. Er gelte auch nicht für die Dienstleistungstöchter der Bahn, die somit vollständig von privaten Investoren übernommen werden könnten, sagte Menzner. Grünen-Verkehrsexperte Winfried Hermann wies darauf hin, dass es für die Aufteilung des Privatisierungserlöses in dem Vertrag keine Festlegung gebe. Damit sei fraglich, ob tatsächlich wie geplant ein Drittel in den Bundeshalt, eines in Investitionen und ein Drittel an die Bahn fließen werde. Wenn die Bahn einen Milliardenbetrag für die Aufstockung ihres Eigenkapitals erhalte, bleibe für den Bund „am Ende womöglich nur ein lächerlich geringer Betrag übrig“, mutmaßte er. (dpa)

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