Chinesische Versender müssen sich an deutscher Müllverwertung beteiligen

26.03.2013 11:17 Uhr
Mülldeponie Entsorgungslogistik LKW
Plastikmüll macht 40 Prozent des Hausmüllaufkommens in Deutschland aus
© Foto: ddp/Fabian Matzerath

Die Deutsche Außenhandelskammer erinnert Exporteure an deren Verpflichtung sich per Gebühr an Müllentsorgungskosten zu beteiligen. Ziel ist es, die Kosten für die Müllentsorgung von Verpackungsmaterialien wieder einzutreiben.

Hong Kong: Chinesische Spediteure sind durch die deutsche Industrie- und Handelskammer gewarnt worden, dass sie für deutsche Müllentsorgungskosten in Form einer Genehmigungssteuer im Rahmen der deutschen Verpackungsverordnung zahlen, oder Geldstrafen bis zu 50.000 Euro in Kauf nehmen müssen. Die chinesischen Unternehmen sollen je nach Verpackungsart und -menge eine Gebühr bezahlen.

Zudem sind Nachweise beizubringen, dass das Verpackungsrecycling durchgeführt wurde. Dies ist durch unabhängige Umweltschutz- und Recycling-Experten sicherzustellen. Jegliche Transport- und Verpackungsmaterialien (außer Plastikspielsachen) die nach Deutschland exportiert werden, müssen nach der Europäischen Elektroabfall und Elektronische Ausrüstungsrichtlinie (WEEE) genehmigt werden.

Die German Industry & Commerce Ltd hat das Repräsentantenbüro der Landbell AG in Greater China ernannt, Exporteuren bei der Erfüllung der Genehmigungsrichtlinien zu helfen. Ziel ist es, die Kosten für die Müllentsorgung von Verpackungsmaterialien wieder einzutreiben. Plastikmaterialien tragen mit 40 Prozent zum deutschen Hausmüllvolumen bei. Bei CIF (Cost Insurance and Freight)-Sendungen ist der Versender für die Genehmigung verantwortlich. Im Falle von FOB (Free On Board)-Versendungen muss der Importeur dafür einstehen. Trotzdem können auch Versender für die Genehmigung bzw. den Verstoß gegen die Verpackungsverordnung herangezogen werden, auch wenn die Genehmigungspflicht beim Käufer lag. Dasselbe gilt für den Internethandel, Direktverkäufe und und die Lieferung an einzelne Verbraucher. In der Vergangenheit sind Sendungen durch den deutschen Zoll zurückgewiesen worden, wenn sie nicht korrekt lizenziert wurden. Um der Lizensierung nachzukommen, sollten Exporteure mit einem deutschen Dualsystem-Anbieter arbeiten, der den nahtlosen Gebrauch des Grüne Punkt-Sammel- und Verwertungssystem in Deutschland garantiert. (rup)

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