Bundestag stimmt Novellierung der Verpackungsverordnung zu

04.07.2003 16:30 Uhr

Der Bundestag hat mit den Stimmen von SPD und Grünen der Änderung der Verpackungsverordnung zugestimmt.

Die von der Bundesregierung vorgeschlagene Änderung soll die Regeln zum Dosenpfand vereinfachen. Mit der Neuregelung wird eine unmittelbare - nicht mehr vom Unterschreiten einer Quote abhängige - Pfandpflicht eingeführt, die grundsätzlich für alle Einweggetränkeverpackungen gilt. Ausgenommen sind nur Wein, Milch, Spirituosen, diätetische Getränke und Babynahrung sowie ökologisch vorteilhafte Einweggetränkeverpackungen. Hier werden zusätzlich zum Polyethylen-Schlauchbeutel auch der Getränkekarton und der Standbodenbeutel von der Pfandpflicht ausgenommen. Der Verordnung muss im Herbst noch der Bundesrat zustimmen. Dort haben die unionsregierten Länder die Mehrheit. In-Kraft-Treten soll sie nach einer Übergangsfrist von sechs Monaten nach Verabschiedung. Die Pfandpflicht wurde entsprechend geltendem Recht am 1. Januar 2003 eingeführt. Anfang Juni hatten Handel und Industrie mitgeteilt, die begonnenen Arbeiten zur Einführung eines bundesweit einheitlichen Rücknahmesystems für Einweggetränkeverpackungen zu stoppen. Damit wurde die getroffene Zusage zur Einführung eines bundesweit einheitlichen Rücknahmesystems für Einweggetränkeverpackungen einseitig gebrochen. Am 13. Juni nahm Bundesumweltminister Jürgen Trittin die Mitteilung der Bundesvereinigung Ernährungsindustrie entgegen, dass unter der Führung von Lekkerland-Tobaccoland ein bundesweites Rücknahmesystem für bepfandete Einweggetränkeverpackungen aufgebaut wird, dem sich weitere Unternehmen anschließen können. Daraufhin forderte Trittin die Händler auf, sich zu entscheiden, ob sie ihre Produkte entweder in Mehrweg verkaufen, sich dem bundesweiten Einwegrücknahmesystem unter der Führung von Lekkerland-Tobaccoland anschließen oder innerhalb von so genannten Insellösungen, wie sie von einigen Discountern beabsichtigt werden, vertreiben wollen. Für die Novelle der Verpackungsverordnung hat diese Entscheidung aber keine Bedeutung.

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