Die von der Bundesregierung geplante Verlängerung des Briefmonopols der Deutschen Post AG wird voraussichtlich nicht am Widerstand des Bundesrates scheitern. Trotz einer Empfehlung des von Union und FDP dominierten Wirtschaftsausschusses fand sich im Plenum keine Mehrheit gegen die Verlängerung und für ein Mitspracherecht des Bundesrates. Stattdessen wurde ein Antrag Nordrhein-Westfalens unterstützt, wonach der Bundesrat über Folgen der Monopolverlängerung informiert werden müsse und dort auch mitentscheiden könne. Dies betrifft etwa die Zahl der Postfilialen sowie den Auftrag der Post, flächendeckend im Bundesgebiet tätig zu sein. Allerdings unterstützte die Länderkammer die Verlängerung der Exklusivlizenz für den Transport von Briefen bis zu 200 Gramm und Massendrucksachen wie Werbung bis 50 Gramm auch nicht ausdrücklich. Die Länder forderten die Bundesregierung auf, auch im Sinne der Konkurrenten am Postmarkt rechtzeitig Klarheit über die Folgen des Gesetzes zu schaffen. Das Postgesetz soll Ende Juni im Bundestag beraten werden und geht dann noch einmal lediglich zu einer Anhörung in den Bundesrat. Im Bundestag ist die Haltung von Bündnis 90/Die Grünen noch unklar, die sich wiederholt kritisch zu der Monopolverlängerung geäußert hatten. Die privaten Postzusteller fühlen sich von der Regierung getäuscht und haben Verfassungsklage angekündigt, wenn das Briefmonopol nicht wie ursprünglich zugesichert Ende 2002 ausläuft. (vr/jök)
Bundesrat: Kein Widerspruch gegen längeres Briefmonopol
NRW-Vorschlag: Information des Bundesrates über Folgen der Monopolverlängerung