Bundesarbeitsgericht: kein gesetzlicher Zuschlag für Sonntagsarbeit

11.01.2006 15:54 Uhr

Arbeitnehmer haben keinen gesetzlichen Anspruch auf einen Zuschlag für Sonn- und Feiertagsarbeit. Das entschied das Bundesarbeitsgericht am Mittwoch in Erfurt.

Erfurt. Die obersten Arbeitsrichter wiesen damit auch in der dritten Instanz die Klage eines Tankwarts aus Sachsen-Anhalt zurück. Allerdings sei für die an Sonn- oder Feiertagen geleistete Arbeit ein "Ersatzruhetag" zu gewähren. Für Nachtarbeit an Sonn- oder Feiertagen könne jedoch ein Zuschlag verlangt werden, so die Richter. (Aktenzeichen: 5 AZR 97/05)

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