Jeder Unternehmer, der Gabelstapler auf seinem Gelände einsetzt, hat gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV §9) und der Unfallverhütungsvorschrift „Flurförderzeuge (BGV D 27 § 5) eine Betriebsanweisung in schriftlicher Form zu erstellen. Der Diplom-Ingenieur Siegfried Zimmermann und der Rechtsanwalt Bernd Zimmermann haben hierfür die Broschüre „Grundsatz- und Zusatz-Betriebsanweisungen für den Betrieb von Flurförderzeugen“ entwickelt. Diese sollte jeder Betreiber gegen Unterschrift an seine Fahrer aushändigen und am Schwarzen Brett in der Betriebsstätte aushängen. Neben der Grundsatzbetriebsanweisung „Steuern von Flurförderzeugen“ enthält die Broschüre auch Zusatzbetriebsanweisungen für Front- und Schubmaststapler, Geh-Flurförderzeuge, Kommissioniergeräte, Hubwagen, Wagen und Schlepper, Containerstapler, Regal- und Kommissionierstapler, Lagerbetrieb mit Flurförderzeugen, Befahren von Aufzügen, Be- und Entladen von Fahrzeugen, Arbeitsbühneneinsatz, Anhängerverziehen, Waggonverschieben, Laden und Wechseln von Batterien, Flüssiggas, Erdgas- und Dieselbetrieb, Abschleppen, Instandhaltung sowie Grundsatzbetriebsanweisungen für Personen von Fremdfirmen. Die Din-A5-Broschüre mit 48 Seiten kostet 7,57 Euro, bei Mehrabnahmen gibt es ermäßigte Staffelpreise. Bestellbar beim Gräfelfinger Resch-Verlag unter http://www.resch-verlag.com
Buchtipp der Woche: Betrieb von Flurförderzeugen
Jeden Dienstag neu: der Buchtipp der Woche. Heute empfehlen wir die Broschüre „Grundsatz- und Zusatz-Betriebsanweisungen für den Betrieb von Flurförderzeugen“ von Siegfried und Bernd Zimmermann.