Die Wettbewerbshüter der EU-Kommission wollen ihre Untersuchung zu möglichen Staatsbeihilfen für die Deutsche Post AG bis zum Sommer abschließen. Das bekräftigte Kommissionssprecherin Amelia Torres am Montag in Brüssel. Sie wies zugleich einen Bericht der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" als "völlig verfrüht" zurück, wonach dem Unternehmen ein "Bußgeld in Millionenhöhe" drohe. Die Post habe niemals öffentliche Beihilfen in Anspruch genommen, erklärte das Unternehmen in Bonn. DIe FAZ hatte berichtet, der ehemalige Monopolist habe in seinem Paket- und Frachtdienst in erheblichem Umfang von solchen Beihilfen profitiert. Der Deutschen Post drohe spätestens im Juni ein Millionen-Bußgeld wegen unzulässiger Staatshilfen für den Paket- und Frachtdienst. "Wir sprechen nicht von einem Bußgeld", betonte hingegen die Sprecherin. Zum möglichen Ausgang des Verfahrens wollte sie nichts sagen. Die Zeitung hatte sich auf Kreise aus dem Umfeld um EU- Wettbewerbskommissar Mario Monti berufen. Die Post erwartet, dass der Vorwurf der Quersubventionierung fallen gelassen wird und die Kommission entsprechend eine "positive Entscheidung" in dem Verfahren gegen die Bundesrepublik fällt. Die Wettbewerbshüter in Brüssel untersuchen seit dem Sommer 1999, ob das Unternehmen Verluste im Paketdienst mit Gewinnen aus der florierenden Briefsparte ausgeglichen hat. Das wäre unzulässig, weil die Post bei der Briefbeförderung nach wie vor eine Monopolstellung innehat. Die Post kritisierte auch die Darstellung der Zeitung, sie habe schon einmal wegen Quersubventionierungen ihres Paketdienstes aus dem Briefmonopol 27 Millionen Euro Strafe zahlen müssen. In dem vom US-Wettbewerber United Parcel Service (UPS) initiierten Verfahren habe die EU diesen Vorwurf ausgeräumt, betonte das Unternehmen. Die Kommission hatte im März 2001 entschieden, dass die Post wegen unzulässiger Rabatte für Großkunden ein Bußgeld in Höhe von 24 Millionen Euro zu zahlen habe. (tw/dpa)
Brüssel will über Beihilfefall Post bis Sommer entscheiden
Kommissionssprecherin weist FAZ-Bericht, wonach dem Unternehmen ein Bußgeld drohe, als verfrüht zurück