Hamm. Das hat das Landesarbeitsgericht für Nordrhein-Westfalen in Hamm in einer gestern bekannt gewordenen Entscheidung festgestellt und die Kündigungsschutzklage eines 51 Jahre alten Vaters von sieben Kindern abgewiesen. Der Mann hatte im Februar 2005 im Streit mit einem Kollegen die Bremsen von dessen Kran manipuliert. Der Kollege bemerkte dies rechtzeitig und informierte die Firmenleitung, die fristlos kündigte.
Bremsen manipuliert – fristlose Kündigung
Einem Arbeiter, der am Dienstfahrzeug eines Kollegen vorsätzlich manipuliert, darf fristlos gekündigt werden.