Frankfurt. Erste Restriktionen seien von Hafenbehörden und Logistikdienstleistern bereits in Kraft gesetzt worden. Es mangele jedoch an einheitlichen und verbindlichen Informationen. „Fest steht, dass sich insbesondere die chemische Industrie auf deutliche Lieferengpässe vorbereiten muss“, sagt BME-Hauptgeschäftsführer Holger Hildebrandt. Die stärksten Restriktionen seien für die Periode zwischen dem 13. Juni und Ende August angesetzt. Laut derzeitiger Sachlage könne es bis zum 1. Oktober dauern, bis sich die Lage gänzlich normalisiert habe. Für Gefahrgut der Klasse eins (IMO 1) gelte ein komplettes Ein-, Ausfuhr- und Transportverbot. Ebenso gelte das Embargo für ausgewählte Produkte der Gefahrklassen zwei bis neun, zum Beispiel Säuren, Ammoniumnitrat und Azeton. Offiziell betroffen seien die Häfen in Ningbo, Shanghaï, Lianyungang, Qingdao, Xingang, Tianjin, Dalian und Shantou. Es sei zu erwarten, dass die Liste auf alle großen Seehäfen des Landes ausgeweitet wird. Auch für die Luftfracht gelten die Einschränkungen. Gefahrgüter, die während der Verbotsperiode in China ankommen, dürfen entweder nicht entladen werden oder müssen voraussichtlich bis Ende des Embargos zu hohen Kosten in speziellen Depots eingelagert werden, so der BME weiter. Die bisherigen Angaben der lokalen Behörden seien bezüglich des Zeitrahmens und der verbotenen Stoffe nicht immer deckungsgleich. Entsprechend unterschiedlich fallen bislang die internen Restriktionen der Reedereien und Luftfrachtunternehmen aus. „Anstehende Gefahrguttransporte von und nach China müssen detailliert anhand des Einzelfalls mit den Logistikdienstleistern besprochen werden“, rät Hildebrandt daher. Eine Mitte April vom Nationalen Sicherheitsbüro veröffentlichte Verbotsliste von 257 Chemikalien hatte China nach Kritik wieder zurückgezogen.
BME: China schränkt Transport von Gefahrgütern ein
Wegen den anstehenden olympischen Sommerspielen in Peking (8. bis 24. August 2008) hat China die Auflagen für Gefahrgütertransporte verschärft. Für viele hochtoxische Stoffe soll vorübergehend ein komplettes Einfuhr- und Transport-Embargo gelten, teilt der Bundesverband Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik (BME) mit.