BGH hebt Urteil gegen Ex-Verkehrsminister Krause auf

09.08.2004 17:07 Uhr

Der Hauptvorwurf der Untreue im Zusammenhang mit einem Millionenkredit wurde wegen Verjährung eingestellt / Ex-Politiker: "Mein Glaube an den Rechtsstaat bestätigt"

Rostock/Leipzig. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilung des früheren Bundesverkehrsministers Günther Krause (CDU) zu einer mehrjährigen Haftstrafe in allen Punkten aufgehoben. Der Hauptvorwurf der Untreue im Zusammenhang mit einem Millionenkredit wurde wegen Verjährung eingestellt, wie der 5. BGH-Strafsenat in Leipzig am Montag mitteilte. Die Vorwürfe wegen versuchter Steuerhinterziehung und Betruges wurden zur erneuten Verhandlung an das Landgericht Rostock zurückverwiesen. Damit hat sich der 50-jährige Ex-Politiker mit seinem Revisionsantrag durchgesetzt. "Mit dieser Entscheidung hat sich mein Glaube an den Rechtsstaat bestätigt", sagte Krause am Montag. Der Ex-Politiker war im Dezember 2002 vom Landgericht Rostock zu einer Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Ihm war vorgeworfen worden, er habe einen von der Bayerischen Landesbank im Jahr 1993 zur Verfügung gestellten Kredit in Höhe von umgerechnet 5,6 Millionen Euro veruntreut. Das Geld hatte Krause damals zu großen Teilen bei betrügerischen Devisengeschäften in mehreren Ländern verloren. Allein wegen Untreue war Krause zu drei Jahren und drei Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden. (dpa) (Aktenzeichen: Beschluss vom 7. Juli 2004 - 5 StR 412/03)

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