Der beschleunigte Bau von Verkehrsprojekten in den neuen Bundesländern soll bis 2019 möglich sein. Der Bundesrat beschloss am Freitag, eine entsprechende Gesetzesinitiative Thüringens in den Bundestag einzubringen. Die vereinfachten Planungsverfahren mit dem Bundesverwaltungsgericht als einziger Klageinstanz sollen nach bisherigem Stand Ende 2004 auslaufen. Bis dahin sei der Aufholprozess in der Verkehrsinfrastruktur Ostdeutschlands aber noch nicht abgeschlossen, hieß es zur Begründung. Deshalb müsse die Sonderregelung bis zum Ablauf des Solidarpakts II Ende 2019 verlängert werden. Angenommen wurde auch der Vorstoß Thüringens, in diesem Zusammenhang das Klagerecht von Verbänden oder Vereinen befristet einschränken oder ausschließen zu können. Dafür soll in das Bundesnaturschutzgesetz eine Öffnungsklausel aufgenommen werden, die es den Ländern überlässt, diese Frage zu regeln. Thüringens Ministerpräsident Bernhard Vogel (CDU) sagte: „Dass auch alte Länder die Änderung des Verkehrswegebeschleunigungsgesetzes und des Bundesnaturschutzgesetzes unterstützen, ist ein gutes Zeichen.“ Er hoffe, dass nun auch der Bundestag den Initiativen zustimmen werde. Auch der befristete Verzicht auf die Verbandsklage sei für den Ausbau der ostdeutschen Infrastruktur von großer Bedeutung. „Die Verbandsklage ist eine Hürde, die den Aufbau Ost behindert.“ (tw/dpa)
Beschleunigter Bau von Verkehrsprojekten soll verlängert werden
Bundesrat beschließt, die Gesetzesinitiative Thüringens in den Bundestag zu bringen