Für den angeklagten Lkw-Fahrer hatte ein wegen Übermüdung selbst verschuldeter Unfall, bei dem eine Person getötet und zwei weitere verletzt worden waren, weitreichende Konsequenzen: Er verlor nicht nur seinen Arbeitsplatz und seinen Führerschein, sondern vor Gericht wurde festgestellt, dass ihm auch noch eine Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr blühen kann. Zwar war er zunächst nur zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt worden, allerdings hatte die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt. Zu Recht. Denn die Freiheitsstrafe durfte nicht mit der Begründung auf ein Jahr beschränkt werden, dass eine höhere Strafe nur bei einer alkoholbedingten Fahruntüchtigkeit in Betracht kommt. Schließlich muss gerade Lkw-Fahrern, die sogar gesetzlich festgelegte Lenkzeiten zu beachten haben, die Gefahren bei Übermüdungszuständen klar sein. Der Angeklagte hatte außerdem seine Ermüdung erkannt und war trotz des drohenden Sekundenschlafs weitergefahren. Eine solche bewusste Gefährdung anderer ist strafrechtlich nicht geringer einzuschätzen, als eine Fahrt unter Alkoholeinfluss. Bayerisches Oberstes Landesgericht 18. August 2003 Aktenzeichen: 1 St RR 67/03
BayObLG: Sekundenschlaf mit schrecklichen Folgen
Folgen eines wegen Übermüdung selbst verschuldeten Unfalles.