Brüssel. Ab 2005 werden Geschwindigkeitsbegrenzer auch für leichte LKW ab mehr als 3,5 t und für Minibusse bis 10 t mit mehr als acht Fahrgastsitzen EU-weit zur Pflicht. Damit muss die EU-Richtlinie 92/24 zur Typengenehmigung aktualisiert werden. Bislang galt sie nur für den Einbau der automatischen Tempodrossel in schwere Laster von mehr als 12 t und für Busse von über 10 t. Das Europäische Parlament hat das geänderte Gesetz am 9. Oktober in erster Lesung gebilligt. Jetzt muss der EU-Ministerrat zustimmen. Die Vorschriften gelten zunächst nur für Neuwagen. Ab 2006 aber müssen auch jene älteren Leichtkarossen nachgerüstet werden, die zwischen Oktober 2001 und Ende 2004 zugelassen wurden. Damit wird das Tempolimit für leichte wie schwere Gewerbefahrzeuge einheitlich geregelt: für Lkw auf 90 km/h und für Busse auf 100 km/h. (vr/dw)
Bald Tempobremsen auch für Kleinlaster
Neue EU-Vorschrift gilt zunächst nur für Neufahrzeuge