Köln. Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) stellt die neuen Regelsätze für die Nicht- oder nicht ausreichende Entrichtung der Autobahnmaut vor. Die Geldbußen erhöhen für LKW-Fahrer sich ab dem 15. August beim erstmaligen Verstoß um jeweils ein Drittel auf 100 Euro bei Fahrlässigkeit beziehungsweise 200 Euro bei Vorsatz. Für Spediteure und Fahrzeughalter gilt der doppelte Satz von 200 Euro bei Fahrlässigkeit beziehungsweise 400 Euro bei Vorsatz. Das BAG weist darauf hin, dass bei Wiederholungsfällen eine Geldbuße in Höhe von bis zu 20.000 Euro festgesetzt wird. (sb)
BAG bittet Mautpreller verstärkt zur Kasse
Ab Mitte August gelten deutlich erhöhte Regelsätze bei Mautverstößen