Automobillogistiker drohen mit Schadenersatzklage

01.07.2003 17:01 Uhr

AML stützt sich auf Rechtsgutachten gegen das Fahrverbot auf der Inntalautbahn

Bonn. Mit Schadenersatzklagen seiner Mitglieder gegen das Land Tirol hat der Verein Automobillogistik im BSL (AML) gedroht, sollte die Tiroler Landesregierung das ab 1. August dieses Jahres vorgesehene sektorale Fahrverbot auf der Inntalautobahn in Kraft setzen. Die deutschen Pkw-Spediteure seien vom totalen Verbot der Fahrzeugtransporte "in besonders gravierender Weise" betroffen, heißt es in einer Mitteilung des AML. Eine weitere Verlagerung von Pkw-Transporten auf die Schiene sei auf Grund nicht vorhandener Kapazitäten und der schlechten Leistung der Staatsbahnen keine Alternative. Der AML ist der Meinung, dass das Tiroler Fahrverbot einer rechtlichen Grundlage entbehrt. Der Verband stützt sich in seiner Argumentation auf ein Rechtsgutachten, das bei einer Innsbrucker Kanzlei in Auftrag gegeben wurde. Nicht nachvollziehbar seien beispielsweise die immissionschutzrechtlichen Begründungen des sektoralen Fahrverbotes, das nur eine bestimmte Gruppe von Gütern betrifft. "Wie kann eine Verbesserung der Luftqualität erreicht werden, wenn ein alter Lkw der Euro-0-Norm, der Maschinen geladen hat, fahren darf, nicht jedoch ein moderner Euro-3-Lastzug, der Neufahrzeuge transportiert?" heißt es in einem Schreiben des Vereins an den Tiroler Landeshauptmann Herwig van Staa. Der AML fordert, Euro-3-Lkw vom Fahrverbot auszunehmen. Darüber hinaus sei das Tiroler Fahrverbot nach Meinung des AML nicht mit der österreichischen Verfassung konform. Mehrere Grundrechte, etwa die Freiheit zur Erwerbsausübung, der Gleichheitsgrundsatz mit seinem Diskriminierungsverbot, die Unverletzlichkeit des Eigentums sowie die Einheit des Wirtschaftsgebietes, würden verletzt. "Beim sektoralen Fahrverbot handelt es sich um eine wirtschaftslenkende, überschießende, unverhältnismäßige und diskriminierende Maßnahme", so die Beurteilung im Gutachten. Auch gegenüber dem EU-Recht lasse sich die sektorale Fahrverbotsregel nicht rechtfertigen, argumentiert der AML. "Das sektorale Fahrverbot verstößt diametral gegen die Grundfreiheit des freien Warenverkehrs", glaubt AML-Geschäftsführer Ingo Hodea. Die AML-Mitglieder begrüßten daher ausdrücklich das zwischenzeitlich von der EU-Kommission eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren. (vr/diwi)

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