Brüssel/Belgien. Im Streit um den Bau einer Autobahn durch ein Naturschutzgebiet in den Masuren muss sich die polnische Regierung vor dem obersten EU-Gericht verantworten. Die EU-Kommission beschloss heute, Warschau vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) wegen des Bruchs mehrerer Naturschutzrichtlinien zu verklagen. Da die Arbeiten schon begonnen hätten, wolle Brüssel mit einer einstweiligen Verfügung des EuGH einen sofortigen Baustopp erzwingen, kündigte die Behörde an. „Wir müssen diese wertvolle Gegend, die europaweit von Bedeutung ist, vor irreparablen Schäden schützen“, sagte Umweltkommissar Stavros Dimas. Die Autobahn ist Teil der „Via Baltica“. Sie soll durch das geschützte Tal des Flusses Rospuda verlaufen und Polen mit dem Baltikum und Finnland verbinden. Im Rospuda-Tal gibt es einen der letzten Urwälder Europas und ein einzigartiges Torfmoor. Die EU- Kommission hat im vergangenen Dezember wegen mehrerer Straßenbauprojekte im Nordosten Polens ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Warschau eröffnet. Polen drohen hohe Strafen, sollte sich das Land nicht an ein Urteil des EuGH halten. (dpa/sb)
Autobahn-Streit: EU-Kommission verklagt Polen
Brüssel beantragt vor Europäischem Gerichtshof einstweilige Verfügung gegen Straßenbau durch Naturschutzgebiet