Anwälte können Maut-Gutachten nicht kurzfristig vorlegen

03.11.2003 10:54 Uhr

Analyse des Falles auch nach vier Wochen noch nicht abgeschlossen

Berlin. Die vom Verkehrsministerium mit der Klärung der Schadenersatz-Möglichkeiten bei der LKW-Maut beauftragte Anwaltskanzlei kann ihre Beurteilung nach einem Bericht der "Welt am Sonntag" nicht kurzfristig vorlegen. Die "Diagnose" des Falles sei auch nach nunmehr rund vier Wochen noch längst nicht abgeschlossen, ein Datum für die Vorlage einer "Therapie" gebe es bisher nicht, berichtet das Blatt unter Berufung auf Ministeriumskreise. Eine Sprecherin des Verkehrsministeriums sprach am Samstag in Berlin in diesem Zusammenhang von Mutmaßungen. "Wir haben mehrere Rechtsberater, wir sind gut präpariert." Die Verhandlungen begännen in der kommenden Woche, "jedoch nicht in der Öffentlichkeit", sagte sie. Der Bund hatte vor einiger Zeit Anwälte beauftragt, um bei den Nachverhandlungen zum Maut-Vertrag auf alle Argumente vorbereitet zu sein. Seit dem ursprünglich vereinbarten Start-Termin 31. August macht der Bund pro Monat Einnahmeausfälle von 156 Millionen Euro geltend. Diese Summe soll bei Nachverhandlungen mit dem Betreiber-Konsortium Toll Collect eingebracht werden. Die Industrie beruft sich dagegen darauf, dass in dem Vertrag Schadenersatz neben der Vertragstrafe vor Erteilung der Betriebsgenehmigung ausgeschlossen worden war. Der FDP-Verkehrsexperte Horst Friedrich warf Stolpe vor, nichts gegen das Maut-Konsortium in der Hand zu haben. "Der Beratungsauftrag an die Anwaltskanzlei Linklaters ist nichts weiter als der Aufbau einer Drohkulisse", sagte Friedrich der "Welt am Sonntag". (vr/dpa)

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