Aktuelles Urteil: Schwarzer Peter bei Telekom & Co

19.02.2003 07:10 Uhr

Die Telefongesellschaften müssen darlegen und beweisen, dass überdurchschnittlich hohe monatliche Telefongebühren beim Kunden auch tatsächlich angefallen sind.

In einem solchen Fall reicht es nicht mehr aus, lediglich die Telefonrechnung vorzulegen. Vielmehr muss die Höhe der Rechnung durch Einzelverbindungsnachweise von den Telefongesellschaften belegt werden. Hiergegen kann nicht eingewandt werden, dass der Anbieter nach sechs Wochen die Daten hat löschen müssen. Amtsgericht Berlin-Tiergarten, 20. März 2002, Aktenzeichen: 8 b C 290/01

MEISTGELESEN


KOMMENTARE

SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

WEITERLESEN



NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


Die VerkehrsRundschau ist eine unabhängige und kompetente Abo-Fachzeitschrift für Spedition, Transport und Logistik und ein tagesaktuelles Online-Portal. VerkehrsRunschau.de bietet aktuelle Nachrichten, Hintergrundberichte, Analysen und informiert unter anderem zu Themen rund um Nutzfahrzeuge, Transport, Lager, Umschlag, Lkw-Maut, Fahrverbote, Fuhrparkmanagement, KEP sowie Ausbildung und Karriere, Recht und Geld, Test und Technik. Informative Dossiers bietet die VerkehrsRundschau auch zu Produkten und Dienstleistungen wie schwere Lkw, Trailer, Gabelstapler, Lagertechnik oder Versicherungen. Die Leser der VerkehrsRundschau sind Inhaber, Geschäftsführer, leitende Angestellte bei Logistikdienstleistern aus Transport, Spedition und Lagerei, Transportlogistik-Entscheider aus der verladenden Wirtschaft und Industrie.