Frankfurt/Main. Das hat das Arbeitsgericht Frankfurt in einem am Donnerstag bekannt gewordenen Urteil entschieden. Die Richter gaben damit im Eilverfahren dem Antrag einer Verkaufsmanagerin gegen ein Nahrungsmittelunternehmen statt und wiesen die Firma an, die Mitarbeiterin ab sofort nur noch halbtags zu beschäftigen (Az.: 1 Ga114/07). Die junge Mutter hatte bei der Firma eine Verringerung der Wochenarbeitszeit von 37 auf 25 Stunden beantragt. Das Unternehmen teilte ihr jedoch erst 14 Tage vor dem Ende der Elternzeit und dem geplanten Arbeitsbeginn mit, dass dem Antrag nicht entsprochen werdenkönnte. Die Position einer Verkaufsmanagerin erfordere die volle Arbeitszeit. Das Gericht gab der Klage schon aus formellen Gründen statt. Wie der Gerichtsvorsitzende erklärte, musste die Argumentation der Firma erst gar nicht überprüft werden: Die Firma hätte spätestens einen Monat vor Arbeitsbeginn darüber entscheiden müssen. Versäume eine Firma diese Frist, gelte der Antrag automatisch als genehmigt.
Aktuelles Urteil: Frist versäumt, Mutter darf Teilzeit arbeiten
Unternehmen dürfen den Wunsch junger Mütter nach kürzerer Arbeitszeit nicht kurzfristig ablehnen.