Angestellten einer insolventen Firma darf auch in der Elternzeit gekündigt werden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Es gab dem Insolvenzverwalter einer Computerfirma recht. Dieser hatte sich gegen die bayerischen Arbeitsschutzbehörden gewandt, die die Kündigung nur mit der Auflage genehmigt hatten, sie dürfe erst zum Ende der dreijährigen Elternzeit wirksam werden. So käme die Mutter wenigstens in den Genuss einer beitragsfreien Krankenversicherung. Die obersten deutschen Verwaltungsrichter lehnten dies ab. "Das Verbot der Kündigung während der Elternzeit dient dem Schutz vor Verlust des Arbeitsplatzes und nicht dem Interesse an einer beitragsfreien Weiterversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung", teilte das Gericht mit. (dpa) Bundesverwaltungsgericht Urteil vom 30. September 2009 Aktenzeichen: 5 C 32.08
Urteil der Woche: Kündigung in Elternzeit bei Firmenpleite
Bundesverwaltungsgericht: Bei Firmenpleite Kündigung in Elternzeit möglich