Goslar. Mit knapper Mehrheit haben sich die Experten des Arbeitskreises zum Thema „Section Control“ auf dem 47. Deutschen Verkehrsgerichtstag in Goslar heute für den Versuch einer „Section Control“ (Geschwindigkeitsüberwachung auf längeren Streckenabschnitten) in einem Bundesland ausgesprochen. Bei dieser Messmethode wird ein Fahrzeug bei Einfahrt in und Ausfahrt aus einer Messstrecke automatisch digital fotografiert, um anhand der Ein- und Ausfahrtszeiten gegebenenfalls einen Tempoverstoß feststellen zu können. Die Experten fordern in ihrer Empfehlung den Gesetzgeber auf, die erforderliche Rechtsgrundlage zu schaffen. Diese sollte bestimmte Maßgaben aufstellen, durch die verfassungsrechtliche und prozessuale Anforderungen berücksichtigt werden. Darunter zum Beispiel die Zulässigkeit von Section Control nur an Unfallhäufungsstrecken(drei Unfälle mit getöteten oder schwerverletzten Personen auf etwa einem Streckenkilometer in einem Zeitraum von drei Jahren). Zudem sei technisch sicherzustellen, dass Daten zu Fahrzeugen, mit denen die Geschwindigkeit nicht überschritten worden sei, nach Abschluss der Messung sofort automatisch und spurenlos gelöscht würden. Der Deutsche Verkehrsgerichtstag ist ein jährlich stattfindender Kongress von Verkehrs- und Verkehrsrechtsexperten. Die Tagung, an der in diesem Jahr rund 1600 Personen teilgenommen haben, geht heute zu Ende. (kap)
Section Control: Experten empfehlen Versuch
Mit knapper Mehrheit haben sich die Experten auf dem Verkehrsgerichtstag für den Versuch eines Streckenradars ausgesprochen