Berlin. Knapp zwei Jahre nach Verabschiedung haben Arbeitsrechtler das Antidiskriminierungsgesetz als mangelhaft bewertet. Beim Deutschen Anwaltstag kritisierten am Freitag in Berlin auch Befürworter die Bestimmungen des Gesetzes als unzureichend. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), mit dem EU-Richtlinien umgesetzt wurden, war im Juni 2006 nach einem langen Parteienstreit zustande gekommen. Das Gesetz verbietet Diskriminierungen im Arbeitsleben, gilt aber auch im Zivilrecht. Zuvor war die rote-grüne Koalition noch am Widerstand der Union mit ihrem Anti-Diskriminierungsgesetz gescheitert. Nach Einschätzung des Wiesbadener Rechtsanwalts Reinhard Schütte haben sich die „maßlos übertriebenen Befürchtungen“ als unberechtigt erwiesen. Aber auch viele Hoffnungen hätten sich nicht erfüllt. Das Gesetz sei viel zu spät gekommen und habe viele Mängel. Der Kölner Arbeitsrechtler Björn Gaul bescheinigte dem Gesetz, das notwendig sei, eine „grottenschlechte Verfassung“. Er sprach von „Gesetzesbelletristik“. Die Vorschriften glänzten durch Unbestimmtheiten. Susanne Clemenz, Rechtsanwältin in Gütersloh, sprach von groben Schnitzern. Nach Beobachtung des Stuttgarter Anwalts für Arbeitsrecht, Jobst-Hubertus Bauer, profitieren vom Antidiskriminierungsrecht nicht die wirklich Benachteiligten, sondern einige dreiste Abkassierer. Diese „AGG-Hopper“ hätten es sich quasi zum Beruf gemacht, sich auf fehlerhaft ausgeschriebene Stellen zu bewerben, um dann wegen angeblicher Diskriminierung eine Entschädigung zu verlangen. (dpa)
Anwaltstag: Kritik am Gleichbehandlungsgesetz
Arbeitsrechtler kritisieren das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz als mangelhaft