
Die Bundesregierung will Rechtslücken im Bundesfernstraßenmautgesetz stopfen.
©Picture Alliance/dpa/Patrick PleulBundestag verabschiedet geändertes Mautgesetz
Die Gesetzesänderung soll rechtliche Unklarheiten beseitigen, die sich aus der Klage des Transportunternehmers Günter Obst im vergangenen Jahr ergeben haben.
Berlin. Der Bundestag hat die Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes beschlossen. Durch das am Donnerstag verabschiedete erste Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes will die schwarz-gelbe Koalition alle in der Vergangenheit durch die Mauthöheverordnung festgesetzten LKW-Maut-Sätze nachträglich gesetzlich bestätigten. Weil die Festsetzung der Mauthöhe damit künftig nicht mehr in einer Rechtsverordnung, sondern in einem Gesetz verankert wäre, würde es juristisch schwieriger, sie infrage zu stellen oder sogar zu kippen.
Die Bestätigung durch das Bundesfernstraßenmautgesetz soll rechtliche Unklarheiten beseitigen, die sich aus einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) von Nordrhein-Westfalen vom Oktober vergangenen Jahres ergeben haben. Die Richter in Münster hatten die 2005 maßgebliche Verordnung zur Festsetzung der Mauthöhe für unwirksam erklärt und die…
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Weitere Berichte zu diesem Thema finden Sie in unserem Special MAUT IN DEUTSCHLAND.

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