
Unabhängig davon, ob sie Corona-Symptome haben, sollen Lkw-Fahrer, die länger in Risikogebieten gewesen sind, in Quarantäne
©Africa Studio / stock.adobe.comBeschäftigten im Güterverkehr droht jetzt Quarantäne
In vielen Bundesländern gibt es nun eine Quarantänepflicht für Beschäftigte im Güterverkehr, die sich mehr als 72 Stunden in einem Corona-Risikogebiet aufgehalten haben. Hier ein Überblick, was wo gilt.
Voraussichtlich bis Ende November gelten in Deutschland neue Corona-Regeln für die Rückreise aus Risikogebieten, die vielerorts erstmals auch Beschäftigte im grenzüberschreitenden Güterverkehr ausbremsen. Während diese häufig bisher keinen Einschränkungen unterlagen, müssen sie sich ab sofort in vielen Bundesländern in eine häusliche Quarantäne begeben, wenn sie für eine längere Zeit in einem Corona-Risikogebiet waren.
Zum Leidwesen der Beschäftigten und der Unternehmen in diesem Wirtschaftszweig gibt es Unterschiede bei den Corona-Regeln der Länder. Was jeweils gilt, hängt davon ab, wo sich der Wohnsitz befindet…
Dieser Inhalt gehört zu
verkehrsRUNDSCHAU plus.
haben Sie kostenfreien Zugriff.
Einfach. Effizient. Arbeiten.
Weitere Berichte zu diesem Thema finden Sie in unserem Special CORONA EPIDEMIEN & SEUCHEN.

Mehr zu diesem Thema
Das Profiportal der VerkehrsRundschau - umfassend, schnell, rechtssicher und lösungsorientiert.