
Eine gütliche Einigung hilft beiden: dem Mitarbeiter und dem Arbeitgeber
©DOC RABE Media/FotoliaRechtssicher Stellen abbauen
Die Corona-Pandemie hinterlässt Spuren: Umsätze brechen weg, Abteilungen schließen, Insolvenzen drohen. Betriebsbedingte Kündigungen erscheinen vielen dann als Rettungsanker. Doch die Hürden sind hoch, besonders wenn Firmen staatliche Hilfen nutzen.
Wirtschaftlich schwierige Zeiten erfordern mitunter harte Einschnitte. Auch viele Transsport- und Speditionsbetriebe entlassen derzeit Mitarbeiter, um Kosten zu senken. Doch wer Beschäftigten betriebsbedingt kündigt, braucht gute Gründe und muss einige Spielregeln beachten, damit die Kündigung vor Gericht besteht. Die VerkehrsRundschau klärt die wichtigsten Fragen zur betriebsbedingten Kündigung.
Wann sind betriebsbedingte Kündigungen möglich?
Das Kündigungsschutzgesetz erlaubt betriebsbedingte Kündigungen, wenn Firmen dauerhaft weniger Mitarbeiter benötigen, um die anstehenden Tätigkeiten zu erledigen, als auf der Gehaltsliste stehen. Die Gründe können vielfältig sein: die Schließung eines Standorts, eines Betriebsteils oder einer Abteilung, effizientere Arbeitsabläufe durch den Einsatz von Maschinen, organisatorische Veränderungen wie das Zusammenlegen von Abteilungen, eine…
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Weitere Berichte zu diesem Thema finden Sie in unserem Special ARBEITSRECHT & PERSONALWESEN.