Mit dem Lang-Lkw über die Grenze
Während die EU (noch) keine Lang-Lkw im internationalen Verkehr erlaubt, wird dank eines bilateralen Abkommens zwischen den Niederlanden und Deutschland neuerdings der freie Warenverkehr zwischen den Ländern auch mit dem Lang-Lkw möglich.
Lang-Lkw können zwar in ihren Zulassungsstaaten fahren, die Grenze überschreiten dürfen sie jedoch nicht. Diese skurrile Situation entsprach lange der Praxis für die in Deutschland als Lang-Lkw und in den Niederlanden als LZV (niederländisch: langere en zwaardere vrachtauto oder Vrachtautocombinatie) bekannten Fahrzeugkombinationen mit einer Länge von bis zu 25,25 Metern. Erst mit Abschluss eines bilateralen Abkommens zwischen den genannten Staaten ist der freie Warenverkehr zwischen den Niederlanden und Deutschland grenzüberschreitend auch mit diesen Fahrzeugtypen möglich. Endlich! Die Unternehmen des BWVL aus Handel und Industrie sind seit Langem sehr daran interessiert, den grenzüberschreitenden Lkw-Verkehr auch mit dem Lang-Lkw zwischen den Niederlanden und Deutschland durchführen zu können. Bislang mussten die Fahrer an der Grenze anhalten und umsatteln beziehungsweise -hängen, weil…