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Insolvenzrisiko Scheinselbstständigkeit

21.09.2017 15:00 Uhr
Insolvenzrisiko Scheinselbstständigkeit

Wer selbstständige Fahrer beauftragt, darf keinen Lkw zur Verfügung stellen, sonst liegt Scheinselbstständigkeit vor. Auftraggeber müssen dann die vollen Sozialversicherungs-Beiträge nachzahlen - bis zu fünf Jahre rückwirkend.

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