Aus für Tempo-10-Zone
Weil es in der Straßenverkehrsordnung und im amtlichen Verkehrszeichenkatalog kein solches Verkehrszeichen gibt, ist eine "Tempo-10-Zone" unzulässig, urteilte das Oberverwaltungsgericht Berlin.
Weil es in der Straßenverkehrsordnung und im amtlichen Verkehrszeichenkatalog kein solches Verkehrszeichen gibt, ist eine "Tempo-10-Zone" unzulässig, urteilte das Oberverwaltungsgericht Berlin.