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Bundesverkehrsministerium führt Raumordnungsgesetz ein

28.09.2022 15:15 Uhr | Lesezeit: 1 min
Richterhammer, Urteil, Gerichtsentscheidung
Größere Verkehrsprojekte sollen in Zukunft schneller planbar und genehmigungsfähig sein
© Foto: Andrea Warnecke/dpa/picturel-alliance

Dadurch können Infrastrukturprojekte, auch im Verkehrswesen, schneller geplant und genehmigt werden.

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Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch, 28. September, die Änderung des Raumordnungsgesetzes des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen verabschiedet. Die Novelle wird auch die Realisierung größerer Verkehrsprojekte deutlich beschleunigen.

„Wir beschleunigen Planungs- und Genehmigungsverfahren. Das ist ein zentrales Ziel unseres Koalitionsvertrags, das wir prioritär vorantreiben. Mit der heute verabschiedeten Änderung des Raumordnungsgesetzes verkürzen wir die Dauer für die Realisierung von Infrastrukturprojekten erheblich. Gerade größere Verkehrsprojekte profitieren davon. Im Bereich der Schiene können wir mit der heute beschlossenen Änderung teilweise mehrere Jahre einsparen – ohne Abstriche bei Umweltstandards und Öffentlichkeitsbeteiligung zu machen“, meint Bundesverkehrsminister Volker Wissing.

Darum beeinflusst das neue Gesetz auch den Verkehrssektor

Bei Verkehrsinfrastrukturprojekten ist vor dem Planfeststellungsverfahren ein Raumordnungsverfahren vorgesehen. Raumverträglichkeitsbelange werden jedoch auch im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens geprüft.

Mit der Änderung des Raumordnungsgesetzes wird die Dauer für die Erstellung des Gutachtens der Raumordnungsbehörde nun verbindlich auf maximal sieben Monate begrenzt.  Legt die Raumordnungsbehörde nach einer Vollständigkeitsprüfung von maximal einem Monat ihre Stellungnahme nicht innerhalb von sechs Monaten vor, kann das Zulassungsverfahren gleichwohl eingeleitet werden. In der Vergangenheit konnte das Raumordnungsverfahren bei großen Projekten mehrere Jahre in Anspruch nehmen.

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