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Kabotagevorschriften und Neuerungen beim Marktzugang

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Kabotagevorschriften und Neuerungen beim Marktzugang

Im Online-Workshop "Kabotagevorschriften und Neuerungen beim Marktzugang" werden die Grundlagen der Kabotageregeln detailliert beschrieben. Klargestellt wird, wer Kabotage betreiben darf, wodurch eine Berechtigung zur Kabotage erworben wird und wie viele Beförderungen in welchem Zeitraum legal durchgeführt werden dürfen („3 in 7 – Regel“ sowie „1 in 3 – Regel“, Berechnung der Fristen auf Basis der EWG-VO 1182/71).



Informationen

Im Online-Workshop "Kabotagevorschriften und Neuerungen beim Marktzugang" werden die Grundlagen der Kabotageregeln detailliert beschrieben. Klargestellt wird, wer Kabotage betreiben darf, wodurch eine Berechtigung zur Kabotage erworben wird und wie viele Beförderungen in welchem Zeitraum legal durchgeführt werden dürfen („3 in 7 – Regel“ sowie „1 in 3 – Regel“, Berechnung der Fristen auf Basis der EWG-VO 1182/71). Außerdem wird die vom Bundesamt für Güterverkehr in der Kontrollpraxis angewandte Definition der einzelnen Kabotagebeförderung erläutert. Auch die durch das EU-Mobilitätspaket I eingeführte viertägige Abkühlphase infolge von Kabotagebeförderungen, zusätzliche Anforderungen an die Niederlassung des Unternehmens z. B. in Form der regelmäßigen Rückkehrpflicht der Fahrzeuge oder die Absenkung der Genehmigungspflicht auf Fahrzeuge mit einer zulässigen Höchstmasse von mehr als 2,5 t im grenzüberschreitenden gewerblichen Güterkraftverkehr werden thematisiert. Besonders wichtig ist uns, dass Sie Ihre Fragen aus der Praxis beantwortet bekommen.

Die wichtigsten Inhalte:
•   Kabotagevorschriften auf Basis der VO (EG) Nr. 1072/2009 und Neuerungen seit Februar 2022 durch die VO (EU) 2020/1055
•   Rückkehrpflicht der grenzüberschreitend eingesetzten Fahrzeuge
•   EU-Lizenz-Pflicht für Fahrzeuge über 2,5 t zHm im grenzüberschreitenden Güterverkehr
•   Ausblick auf die Neuerungen beim Risikoeinstufungssystem

Referent:
Götz Bopp
Berater für Güter befördernde Unternehmen, Fachbuchautor und Lektor


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