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FUMO Eu Mob-Workshop

©Foto: artjazz fotolia

EU-Mobilitätspaket I – Änderungen bei Kabotagebeförderungen, Frachtbriefen und beim Marktzugang

Nachdem die Neuerungen beim Thema Entsendung und Kontrolle bereits ab dem 2. Februar 2022 gelten, folgen ab dem 21. Februar 2022 die neuen Vorschriften im Themenbereich Marktzugang und Kabotage. Der Online-Workshop informiert über Änderungen bei Kabotagebeförderungen, Frachtbriefen und beim Marktzugang bzw. Güterkraftverkehrserlaubnissen.



Informationen

Nachdem die Neuerungen beim Thema Entsendung und Kontrolle bereits ab dem 2. Februar 2022 gelten, folgen ab dem 21. Februar 2022 die neuen Vorschriften im Themenbereich Marktzugang und Kabotage. Dabei geht es unter anderem um die Einführung einer sogenannten Abkühlphase infolge der Durchführung von Kabotagebeförderungen, den Einsatz elektronischer Frachtbriefe und die Umsetzung der regelmäßigen Rückkehrpflicht der Fahrzeuge. Außerdem wird ab 21. Mai 2022 im grenzüberschreitenden Transport für alle Fahrzeuge mit einer zulässigen Höchstmasse von mehr als 2,5 t eine Genehmigung benötigt – deren Vorliegen die Auftraggeber von entsprechenden Transporten überprüfen müssen.

Der Online-Workshop informiert Sie umfassend zu diesen Änderungen. 

Zielgruppe:
Alle Unternehmen mit eigenem Fuhrpark im gewerblichen Güterkraftverkehr oder Werkverkehr

Referent:
Götz Bopp
Berater für Güter befördernde Unternehmen, Fachbuchautor und Lektor

Die wichtigsten Inhalte:
•   Abkühlphase bei Kabotagetransporten, Nachweispflichten und aktuelle Rechtsprechung aus Deutschland
•   Marktzugangsregeln für Fahrzeuge über 2,5 t im grenzüberschreitenden Einsatz
•   Rückkehrpflicht des Fahrzeugs in den Niederlassungsmitgliedstaat
•   Einführung eCMR – Digitalisierung der Frachtdokumente

Veranstalter: FUMO Solutions GmbH


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