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Wissenswertes zum Digitalen Tachographen

15.04.2011 12:55 Uhr
Immer mehr Fahrzeuge sind mit einem digitalen Tachographen unterwegs

In 2011 werden europaweit über 50 Prozent der Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen Gesamtgewicht mit einem digitalen Tachographen unterwegs sein. Ein paar grundlegene Informationen

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Seit Mai 2006 werden alle neu zugelassenen Nutzfahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen Gesamtgewicht und Busse mit mehr als 9 Sitzplätzen mit digitalen Tachographen ausgeliefert , sofern sie nicht unter eine der wenigen Ausnahmeregelungen fallen.

In 2011 werden europaweit über 50 Prozent der betroffenen Fahrzeuge mit einem digitalen Tachographen unterwegs sein. Das bedeutet auch, dass nahezu jedes Unternehmen mindestens ein Fahrzeug mit einem digitalen Tachographen ausgestattet und sich mit der Thematik der Unternehmer- und Fahrerkarten und der Datensicherung befasst hat.

Die Akzeptanz des digitalen Kontrollgerätes ist bei allen Beteiligten – Unternehmen, Fahrern, Werkstätten und Behörden - deutlich gestiegen. Das liegt unter anderem daran, dass das gesamte System permanent weiterentwickelt wurde. So besteht zum Beispiel die Möglichkeit zur Datenfernübertragung direkt aus dem Fahrzeug. Im Sinne der weiteren Verbesserung der Verkehrssicherung wird nicht zuletzt durch die EU die Entwicklung der Technologie weiter vorangetrieben.

Das digitale Kontrollgerätesystem

Das digitale Kontrollgerätesystem besteht aus einem Weg- bzw. Geschwindigkeitsgeber, der Fahrzeugeinheit sowie den unterschiedlichen Kontrollgerätekarten. Allen digitalen Kontrollgeräten gemein sind zwei Chipkartenleser, ein integrierter Drucker zum Erstellen von Protokollen, ein Display, eine Echtzeituhr sowie die Bedienelemente.

Welche Daten wo gespeichert werden, legt die VO (EG) Nr. 3821/85 Anhang 1B fest. Die Speicherung der Daten erfolgt im Massenspeicher der Fahrzeugeinheit und auf den eingesteckten Kontrollgerätekarten.

Im Massenspeicher werden die Daten über einen Zeitraum von mindestens 365 Tagen gespeichert. Der Zeitraum der Speicherung der Fahrerkarten beträgt mindestens 28 Tage. Diese Daten können auf der Anzeige des digitalen Kontrollgerätes dargestellt, ausgedruckt oder mit speziellen Geräten ausgelesen werden. Die Zugriffsrechte werden durch das Stecken der jeweiligen Kontrollgerätekarte geregelt. Das digitale Kontrollgerät ist so konstruiert, dass Daten bei einem durchschnittlichen Gebrauch für 365 Tage gespeichert werden. Wenn der Speicher voll ist, beginnt das Gerät die Daten zu überschreiben - zuerst Tag 1, dann Tag 2 usw. Die einzige Möglichkeit, Daten aufzubewahren, bevor sie überschrieben werden, ist, sie zeitgerecht herunterzuladen.

Im Sinne eines modernen Flottenmanagements wurde vorgesehen, das digitale Kontrollgerät mit anderen Board Systemen zu verbinden. Alle digitalen Kontrollgeräte werden einen Verbindungsanschluss für diesen Zweck aufweisen. So verfügt etwa der DTCO 1381 von VDO über Schnittstellen für:

• die Anbindung an die Bordelektronik
• den Anschluss eines Kombiinstruments
• die Prüfung und Programmierung
• das Herunterladen der Massenspeicherdaten
• den Anschluss von Onboard-Computer und Telematiksystemen 

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