Digitaler Tachograph

Tachographenkarten

Werkstattkarte

Die Werkstatt hat den Erstkontakt. Vor allen anderen Nutzern muss sie ran an den digitalen Tachographen. Innerhalb von zwei Wochen nach der Zulassung eines Fahrzeugs mit digitalem Fahrtenschreiber muss ein autorisierter Service-Betrieb eine erste Prüfung und Kalibrierung vornehmen.

Künftig müssen die Geräte alle zwei Jahre kontrolliert und gewartet werden. Auf einem Rollprüfstand oder auf freier Strecke müssen die so genannten Wegimpulse zur Anpassung der exakten Geschwindigkeit und Wegstrecke an die Fahrzeugeigenschaften ermittelt und im Speicher des Tachographen festgeschrieben werden. Bei jedem Gerätetausch müssen zudem die Daten im Speicher ausgelesen, gesichert und dem Fahrzeugbetreiber zur Verfügung gestellt werden. Das derzeitige Plombierkennzeichen kann auch bei digitalen Kontrollgeräten verwendet werden.

Die Voraussetzung, um mit einem digitalen Tachographen arbeiten zu dürfen, ist die Beauftragung, d.h. die offizielle Autorisierung durch einen Geräte-Hersteller. Dazu müssen die entsprechenden Mitarbeiter spezielle Schulungen durchlaufen. Außerdem muss Soft- und Hardware für die vorgeschriebenen Einstell- und Wartungsarbeiten vorhanden sein. Das Werkstattpersonal benötigt eine Schulung im Bereich Installation, Aktivierung, Kalibrierung und Kontrolle der Geräte nach § 57b Abs. 3 StVZO.

Die Schulung kann durchgeführt werden durch:
- Hersteller für Fahrtschreiber oder Kontrollgeräte
- von einem Hersteller für Fahrtschreiber oder Kontrollgeräte autorisierte und für solche Schulungen geeignete Stellen
- vom Bundesinnungsverband des KFZ-Handwerks autorisierte und für solche Schulungen geeignete Bildungsstätten des Handwerks

Die Werkstattkarte

Die Werkstattkarte weist den Karteninhaber aus und ermöglicht die Prüfung und Kalibrierung bzw. das Herunterladen der Daten des Kontrollgerätes. Um die auf der Karte gespeicherten Daten ansehen zu können, müssen diese zuerst auf einen Computer heruntergeladen werden und können danach mit der dafür geeigneten Software am Bildschirm betrachtet werden. Eine andere Möglichkeit der Betrachtung der Daten besteht darin, die Anzeige am Kontrollgerät zu lesen. Sie ist ein Jahr gültig und pingeschützt.


Auf der Werkstattkarte sind folgende Daten ersichtlich:

- Name der Werkstatt
- Name der verantwortlichen Fachkraft
- Vorname(n) des Karteninhabers
- Gültigkeitsdauer
- Anschrift der Werkstatt

Des Weiteren müssen auf der Werkstattkarte folgende Daten gespeichert werden können:

- Sicherheitselemente
- Kartenkenndaten (Kartennummer, Mitgliedstaat, Name der ausstellenden Behörde, Ausstellungsdatum, Gültigkeitsdauer)
- Karteninhaberkenndaten (Name und Anschrift der Werkstatt, Vorname/Name des Inhabers, Muttersprache)
- Daten zu gefahrenen Fahrzeugen
- Fahrertätigkeitsdaten
- Daten zum Beginn/Ende des Arbeitstages
- Ereignis- und Störungsdaten
- Kontrollaktivitätsdaten
- Kalibrierungs- und Zeiteinstellungsdaten

Ausstellung der Werkstattkarte

Die Werkstattkarten werden vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) herausgegeben. Die Ausgabestellen sind in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich: In Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen etwa bekommen die Service-Betriebe die Karten beim TÜV. In Niedersachsen sind die Gewerbeaufsichtsämter zuständig. Laut KBA kosten Werkstattkarten zurzeit zwischen 31 und 52 Euro. Die Spanne setzt sich zusammen aus Kostenanteilen für die Behörde und denen der Bundesländer. Die Länder setzen die Höhe der relevanten Gebühren in eigener Zuständigkeit fest.


Bei Fehlfunktion, Verlust oder Diebstahl muss bei der ausgebenden Stelle eine Ersatzkarte beantragt werden. Die neue Karte wird innerhalb von fünf Werktagen nach begründeten Antragseingang ausgestellt. Bei Verlust ist eine schriftliche Erklärung über den Verlust vorzulegen, bei Diebstahl der Nachweis einer Anzeige.

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