Frankfurt.Dieses Jahr werden nach Schätzungen des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) bundesweit knapp 824.000 Schüler die Schulbank hinter sich lassen. Damit beginnt nicht nur beruflich ein neuer Lebensabschnitt, auch der Versicherungsschutz sollte angepasst werden. „Kinder sind bis zu ihrem Schulabschluss in der Regel bei nahezu allen Versicherungen über ihre Eltern mitversichert. Mit dem Beginn eines Studiums oder einer Ausbildung kann sich dies jedoch ändern – ein prüfender Blick auf die bestehenden Policen ist daher ratsam“, so die Experten der Deutschen Vermögensberatung (DVAG).
Die wichtigsten Versicherungen für Azubis und Studenten sind laut der DVAG:
- Krankenversicherung: Entscheiden sich Jugendliche für eine Ausbildung, müssen sie sich in der Regel von Beginn an selbst gesetzlich versichern, heißt es in einer DVAG-Mitteilung. Beginnen Jugendliche ein Studium, sind sie automatisch beitragsfrei über die gesetzliche Krankenkasse ihrer Eltern mitversichert. Junge Erwachsene, deren Eltern privat versichert sind, können zu Studienbeginn entscheiden, ob sie dies bleiben oder in eine gesetzliche Krankenversicherung wechseln wollen. Diese Entscheidung sei über die gesamte Studienzeit hinweg bindend. Die gesetzlichen Kassen seien in diesem Fall zur Aufnahme verpflichtet, wenn sich der Absolvent in einem Angestelltenverhältnis befindet.
- Private Haftpflichtversicherung: Wer zum Beispiel das Smartphone eines Kommilitonen versehentlich fallen lässt oder einen Unfall mit Personenschaden verursacht, könne sich hohe Kosten einhandeln, warnt die DVAG. Hier schütze die private Haftpflichtversicherung. „Wer noch nicht volljährig ist, studiert oder eine Ausbildung macht, ist über die Haftpflichtversicherung der Eltern automatisch mitversichert“, erklären die Vermögensberater.
- Hausratversicherung: Sobald junge Erwachsene einen Hausstand besitzen, würden sie eine eigene Hausratversicherung brauchen. Besonders bei kleinen Wohnungen seien die Kosten laut DVAG für diese Versicherung gering. Teilweise sei sogar Fahrraddiebstahl mit abgesichert. In Wohngemeinschaften sollte zumindest der Hauptmieter eine Hausratversicherung besitzen, weitere Bewohner können über ihn mitversichert werden. So seien Schäden am Inventar aller Mitbewohner abgesichert, die durch Feuer, Wasser, Einbruch oder Vandalismus entstanden sind.
- Berufsunfähigkeitsversicherung: Kann der (spätere) Beruf aufgrund von Unfall oder Krankheit nicht mehr ausgeübt werden, schützt diese Versicherung vor Gehaltseinbußen. Hier gilt: Je jünger und gesünder der Versicherte, desto günstiger sind die monatlichen Beiträge. Bereits bestehende Leiden wie Rückenprobleme führen laut der DVAG-Mitteilung entweder zu hohen Risikozuschlägen oder machen einen Vertragsabschluss sogar unmöglich. (ts)