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VVWL kritisiert Mindestlohn

02.03.2015 14:01 Uhr
VVWL kritisiert Mindestlohn
Der Mindestlohn ist mit bürokratischem Mehraufwand verbunden
© Foto: Andre Gieße

Laut einer internen Umfrage des Verbandes ärgern sich Logistiker für allem über den mit dem Mindestlohn verbundenen Bürokratieaufwand.

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Münster. Der Verband Verkehrswirtschaft und Logstik NRW (VVWL) übt Kritik am Mindestlohngesetz und hat aus diesem Grund unter seinen Mitgliedern eine Umfrage durchgeführt. Demnach sei der mit dem Mindestlohn verbundene Bürokratieaufwand das größte Ärgernis für Logistiker.

Im Rahmen der Erhebung nannten über drei Viertel (77 Prozent) der Befragten den bürokratischen Aufwand inklusive notwendiger Vereinbarungen mit Vertragspartnern als großes Problem. 15,7 Prozent gaben an, keine nennenswerte Probleme bei der Umsetzung des Gesetzes zu haben, knapp vier Prozent empfanden den Mindestlohn im internationalen Wettbewerb als zu hoch. Weitere drei Prozent bezahlten ihre Angestellten zwar schon über dem Mindestlohn, bezeichneten es jedoch als ärgerlich, von Prämiensystemen auf feste Stundenlöhne umsteigen zu müssen. (sno)

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KOMMENTARE


Gregor Ter Heide

03.03.2015 - 16:13 Uhr

Bei der Durchsetzung dieser Grundfreiheiten darf gem. Art. 18 AEUV, weder nach Staatsangehörigkeit unterschieden werden, noch darf die Ausübung dieser Grundfreiheiten beschränkt oder unattraktiver gemacht werden. Wenn die Grundfreiheiten des EU Vertrags Art. 56; Art. 62; Art. 53 AEUV, als Dienstleistungsfreiheit, mit Art. 45; Art. 46 AEVU zur Arbeitnehmerfreizügigkeit, beschränkt werden, ist das deutsche MiLoG dem tatsächlichen Sinn zuwider.Die Entsende-RL wurde gemeinsam durch das EU-Parlament und dem Rat, gem. Art. 189b EGV (a.F.) (ex 251 EGV / jetzt 294 AEUV) im Februar 1997 erlassen. Diese beiden EU-Organe waren gemeinsam im Dezember 1996 nicht ermächtigt gewesen, ihre Beschlüsse zu den Maßnahmen zur Durchführung der Verkehrspolitik gem. Art. 55 EGV (a.F. / jetzt Art. 62 AEUV) iZm. der Dienstleistungsfreiheit zu regeln.Ein BKF kann aus juristischer, rechtlicher Sicht und auch aus der praktischen Tatsache nach dem Europa-Recht und EU-Recht, grundsätzlich nicht Entsendet werden, daher fällt er auch nicht unter die Entsende-RL 96/71/EG und somit auch nicht unter das deutsche MiLoG. Außerdem kann der BKF aufgrund seiner Tätigkeit, auch kein Wanderarbeitnehmer oder Grenzgänger sein. Hier können alle BKF in der EU – wie Heiko Koelzsch im EuGH Urteil C-29/10 der „Großen Kammer“ am 15.03.2011, um 9.30 Uhr – natürlich eindeutig belegen, zu welchen EU-Staaten die in Frage stehende „Arbeitseinheit“ der LKW bei deren Standorten die „engsten Verbindungen“ zum familiären Lebensmittelpunkt, bei der „Aufnahme und Beendigung“ beim „Dienst am Steuer“ aufweisen. So muss das Primärrecht, auch in der EU für den BKF „gewährleistet“ werden, dass der Art. 8 VO (EG) 593/2008 (Rom-I-VO / IPR) als sein Recht, mit Art. 5 der VO (EG) 44/2001 (Brüssel-I-VO / EuGVVO) bei dem dortigen Gericht gem. der Nachweis-Richtlinie 91/533/EWG, im NachwG beinhaltet sein, dass sich inhaltlich verpflichtend im Arbeitsvertrag nur am „Lebensmittelpunkt“ des BKF richtet. Die Anmelde- und Haftungs-Pflicht in der MiLoMeldV bürdet dem Auftraggeber bzw. dem Waren-Versender widerrechtlich eine Mit-Verantwortung auf. Dies schließt jetzt alle „Absender“ oder „Auftragsgeber“ mit ein, die laut § 20a (2) FPersV nun auch noch eine Mit- Verantwortung für die Einhaltung der Arbeit- Lenk- und Ruhezeiten bedeutet. Das schafft eine irrelevante gesamtschuldnerische „Mit-Haftung des Absenders“, der eine Haftung und Verantwortung für den BKF in diesem Zusammenhang überhaupt nicht haben kann. Eine Haftung kann nur der Verantwortliche haben, der ein „Direktionsrecht und Weisungsrecht“ über den BKF ausüben kann, da er auch Arbeitsvertragsrechtlich unmittelbar Weisungsbefugt sein muss. Das darf und kann niemals ein Auftraggeber oder Absender bzw. Versender sein.


name

06.03.2015 - 12:16 Uhr

Die armen "Absender" und "Auftraggeber"!Jetzt haben Sie endlich mal eine Mitverantwortung und schon ist dasGejammer groß.Mittlerweile stehlen sich sowieso schon wieder die meisten durch diverseVereinbarungen mit uns Auftragnehmern aus der Verantwortung.


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