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Vorläufig grünes Licht für Codesharing

17.10.2014 09:54 Uhr
Vorläufig grünes Licht für Codesharing
Air Berlin und Etihad vermarkten im Codesharing Routen mit gemeinsamen Flugnummern - zum Ärger der Lufthansa
© Foto: Air Berlin

Air Berlin darf im Winterflugplan laut einem Zeitungsbericht nun überraschend doch gemeinsame Flüge mit Etihad vermarkten.

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Berlin/Düsseldorf. Laut einem Bericht des Handelsblatts dürfen Etihad und Air Berlin die in der vergangenen Woche untersagten 34 Flüge doch weiter zusammen nutzen. Die Zeitung beruft sich auf Behördenkreise. Es sei „eine vorläufige Genehmigung, um Härten abzumildern“, wird ein Beamter zitiert. Künftig könnten die Flüge allerdings nicht mehr genehmigt werden, weil sie über das bilaterale Luftverkehrsabkommen zwischen Deutschland und den Vereinigten Arabischen Emiraten nicht abgedeckt seien. Laut Air Berlin seien bereits 47.000 Flugtickets für den Winterflugplan verkauft worden.

Das Luftfahrbundesamt hatte vergangene Woche Air Berlin und ihrem Großaktionär Etihad überraschend untersagt, 34 Flüge gemeinsam zu vermarkten. Diese Codeshare-Flüge sind ein wesentlicher Teil der Kooperation zwischen Air Berlin und den Arabern.

Der Berliner Regierende Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) forderte Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) auf, das Verbot zurückzunehmen. Die Flüge seien jahrelang problemlos genehmigt worden, kritisierte Wowereit im Abgeordnetenhaus. Mehdorn sprach von „sehr starken Auswirkungen auf Air Berlin und den Flughafen Berlin.“

Am kommenden Montag werde Minister Dobrindt mit Vertretern der Emirate über das Luftverkehrsabkommen beraten. Bis zum Sommerflugplan soll es eine Lösung geben. (diwi/dpa)

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