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VGH-Entscheidung zum Ausbau des Frankfurter Flughafens

07.03.2008 15:18 Uhr
VGH-Entscheidung zum Ausbau des Frankfurter Flughafens
Frankfurter Flughafen aus der Luft
© Foto: Torsten Silz / ddp

Der Verwaltungsgerichtshof wird erst im nächsten Jahr entscheiden können

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Kassel. Über Klagen gegen den Ausbau des Frankfurter Flughafens wird der Hessische Verwaltungsgerichtshof erst im nächsten Jahr entscheiden. „Die Klagebegründungen gehen jetzt erst ein, und es ist eine hoch komplizierte Materie. Es gibt da ganz erheblichen Klärungsbedarf“, sagte der Vorsitzende des zuständigen Senats, Hartmut Zysk, heute in Kassel. „Wir stehen noch ganz am Anfang. Aller Voraussicht nach kann es erst im Januar oder Februar nächsten Jahres zu einer Entscheidung kommen.“ Insgesamt lägen 260 Klagen gegen den Ausbau vor, davon 30 von Kommunen und zwölf von Fluggesellschaften. Noch in diesem Jahr werde hingegen über die Frankfurter A-380-Werft entschieden. Beim Flughafen werde wegen der Menge der Klagen vermutlich nicht jeder Fall einzeln verhandelt. „Wir wollen die 260 Klagen in 70 Verfahren zusammenfassen, um bei aller Gründlichkeit auch einigermaßen rasch entscheiden zu können“, sagte Zysk. Im Falle des Flughafens Kassel-Calden, wo es ebenso um einen Ausbau geht, werde vermutlich jede Klage individuell verhandelt. Nach Zweifeln des Senats, ob die von Land und Flughafenbetreibern vorgelegten Bedarfsprognosen ausreichen, habe das Land Nachbesserungen signalisiert. Vermutlich werde die Prognose jetzt mit weiteren Daten unterfüttert. Die Verfahrensdauer hat sich nach Angaben von VGH-Präsident Wolfgang Reimers weiter verkürzt. „Die Hauptsacheverfahren wurden 2007 nach 6,6 Monaten entschieden, im Jahr zuvor waren es noch 6,8 Monate. Bei technischen Großvorhaben, deren Prüfung immer besonders aufwendig ist, sind wir mit 10,7 sogar einen ganzen Monat unter dem Vorjahreswert geblieben.“ Bundesweit liege Hessen damit weit vorn. „Wir haben uns bei den Verwaltungsgerichten innerhalb weniger Jahre vom deutschen Schlusslicht zur Spitzengruppe hochgearbeitet.“ Besonders erfolgreich habe sich in Hessen die Mediation entwickelt. Ursprünglich hatte nur in einem vierjährigen Pilotversuch geklärt werden sollen, ob Richter auch außerhalb formeller Verhandlungen als neutrale Schlichter auftreten können. „Dieses Experiment war so äußerst positiv, das wir es gern als Dauereinrichtung sehen würden.“ In mehr als 80 Prozent der Fälle hätten die Verfahren erfolgreich zur Zufriedenheit aller Beteiligten beendet werden können. 59 Verfahren wurden sogar schon vor Beginn der eigentlichen Schlichtung geklärt. „Die Mediation ist eindeutig auf dem Vormarsch. Der Rechnungshof und auch die Justiz würden begrüßen, wenn das zur Routine wird“, sagte Reimers. (dpa)

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