Verkehrsleiter und neues GüKG
Zum 4. Dezember 2011 muss jedes Unternehmen, das gewerblichen Güterkraftverkehr betreibt (ab 3,5 t zGG), einen Verkehrsleiter benennen. Was hinter diesem neuen Berufsbild steckt.
Zum 4. Dezember 2011 muss jedes Unternehmen, das gewerblichen Güterkraftverkehr betreibt (ab 3,5 t zGG), einen Verkehrsleiter benennen. Was hinter diesem neuen Berufsbild steckt.