München. Vor Dachlawinen nach hefigem Schneefall muss sich nach einem Urteil des Amtsgerichts München grundsätzlich jedermann selbst schützen. Hat ein Hausbesitzer Schneefanggitter an seinem Dach montiert, sei er in der Regel seiner Sicherungspflicht nachgekommen, urteilte das Gericht im Streit zwischen einem Autobesitzer und einem Hauseigentümer (Aktenzeiche AZ 222 C 25801/05). Der Kläger hatte sein Auto unter dem Gebäudedach geparkt. Dabei war seine Heckscheibe durch herunterfallende Eiszapfen zertrümmert worden. Den Schaden in Höhe von 650 Euro wollte er vom Hauseigentümer bezahlt haben. Das Gericht wies die Klage ab. Zur Begründung führte die Richterin nach Angaben von heute aus, grundsätzlich müsse sich jedermann selbst vor Dachlawinen schützen. Sicherungspflichten von Eigentümern kämen nur in Betracht, wenn sie nach den örtlichen Gepflogenheiten, der allgemeinen Schneelage und der Beschaffenheit des Gebäudes erforderlich sind. Schneefanggitter seien in dieser Hinsicht geeignet, das Herabstürzen von Schnee und Eis zu verhindern. Der geschädigte Kläger hatte argumentiert, der Hausbesitzer hätte zusätzlich Warnschilder aufstellen oder die Gefahrenzone absperren müssen. Dem folgte das Gericht nicht. (dpa/ak)
Urteil: Vor Dachlawinen muss sich jeder selbst schützen
Vor Dachlawinen nach hefigem Schneefall muss sich nach einem Urteil des Amtsgerichts München grundsätzlich jedermann selbst schützen