Saarbrücken. Der Fahrer eines rückwärts in eine Grundstückseinfahrt einbiegenden Kastenwagens haftet auch dann voll für Schäden durch die Kollision mit einer Radfahrerin, wenn diese den Radweg in der falschen Richtung befährt. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken. In dem Fall ging es um den Fahrer eines geschlossenen VW Crafter, der eine Frau beim Rückwärtsfahren schwer verletzt hatte. Warum sie nicht ausweichen konnte, blieb ungeklärt. Die erste Instanz hatte noch ein Mitverschulden der Radfahrerin eingeräumt, das OLG schloss ein solches aber aus. Gemäß Paragraf 9 der Straßenverkehrsordnung habe der Fahrer beim Abbiegen eine besondere Sorgfaltspflicht, erklärte das OLG. Die Richtungsvorgabe zur Nutzung des Radwegs solle nur der Gegen- und Überholverkehr schützen, nicht aber den Einbiege- und Querverkehr. Der Fahrer musste Schadenersatz und Schmerzensgeld zahlen. (ag)
Urteil vom 22.01.2015
Aktenzeichen 4 U 69/14