Dresden. Dass sich ein Fahrer an einem Ort auskennt, heißt nicht, dass er Geschwindigkeitsüberschreitungen dort vorsätzlich begeht. So entschied das Oberlandesgericht (OLG) Dresden. In dem Streitfall war ein Fahrer mit zu hoher Geschwindigkeit in einer 30er-Zone seines Heimatortes erwischt worden: Das Amtsgericht (AG) Dresden verhängte eine Geldbuße von 640 Euro. Weil er als Ortsansässiger die Gegebenheiten kenne, war es davon ausgegangen, dass der Fahrer vorsätzlich zu schnell fuhr. Auf dessen Rechtsbeschwerde hin hob das OLG das Urteil auf. Die vom AG gezogene Schlussfolgerung sei nur eine Annahme und kein Beweis, so der Richterspruch. (ctw)
Urteil vom 09.07.2013
Aktenzeichen: OLG 24 Ss 427/13 (B)