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Urteil: Neues Recht nach Punktereform gilt bei Fahrerlaubnisstreit nicht

03.07.2015 09:13 Uhr
Urteil: Neues Recht nach Punktereform gilt bei Fahrerlaubnisstreit nicht
In dem Rechtsstreit ging es um eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach der Punktereform
© Foto: Picture Alliance/dpa/Marius Becker

Bei der Neuerteilung einer Fahrerlaubnis dürfen Punkte für zuvor rechtskräftig gewordene Entscheidungen über Zuwiderhandlungen nicht mehr berücksichtigt werden.

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Koblenz. Bei der Neuerteilung einer Fahrerlaubnis dürfen Punkte für zuvor rechtskräftig gewordene Entscheidungen über Zuwiderhandlungen nicht mehr berücksichtigt werden, sondern müssen gelöscht werden. Dies trifft laut dem Verwaltungsgericht Koblenz aber nur dann zu, wenn die Neuerteilung nach der Punktereform vom 1. Mai 2014 erfolgt. Für Widerspruchsverfahren, die wegen Fahrerlaubnisentzug vor diesem Stichtag eingeleitet worden sind, gelte das neue Recht nicht zwingend. (ag)

Urteil vom 10.10.2014
Aktenzeichen: 4 L 938/14

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