Oldenburg. Unter die verbotene Nutzung eines Mobiltelefons fällt auch, das Gerät während der Fahrt an ein Ladekabel anzuschließen. Zu dieser Entscheidung gelangte das Oberlandesgericht Oldenburg. Ein Lkw-Fahrer hatte während der Fahrt auf der Autobahn sein Mobiltelefon in die Hand genommen, um es aufzuladen. Gegen ihn wurde ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro verhängt – nach Ansicht des Gerichts zu Recht.
Das Verbot des Paragrafen 23 der Straßenverkehrsordnung umfasst das Aufnehmen oder in der Hand halten eines Telefons. Damit soll gewährleistet werden, dass der Fahrer beide Hände frei hat, um fahren zu können. Demnach umfasst das Verbot nicht nur das Telefonieren, sondern auch, dass das Mobiltelefon in die Hand genommen wird, um ein Ladekabel anzuschließen. (ctw/sno)
Urteil vom 17.1.2015
Aktenzeichen 2 SS (OWi) 290/15