26.03.2008 | Recht + Geld
Urteil gegen Spediteur Betz rechtskräftig
Stuttgart. Das Urteil gegen den Reutlinger Spediteur Thomas Betz ist nach Ablauf der Einspruchsfrist rechtskräftig. Beide Parteien hätten keine Revision eingelegt, bestätigte heute ein Sprecher des Stuttgarter Landgerichts. Betz war vergangene Woche wegen Bestechung und Sozialversicherungsbetrugs in Millionenhöhe zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Außerdem muss der 49-Jährige eine Geldstrafe von 2,16 Millionen Euro bezahlen.
Dass Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt werden, galt als unwahrscheinlich, da der Richterspruch nach einer vorab getroffenen Verständigung zwischen den Prozessbeteiligten gefällt wurde. Betz hatte zweieinhalb Jahre in Untersuchungshaft gesessen. Nach dem Urteil wurde der Haftbefehl aufgehoben, da nach Einschätzung des Gerichts keine Fluchtgefahr mehr besteht.
Die zweieinhalb Jahre Untersuchungshaft wurden voll auf die Haftstrafe angerechnet. Was mit den restlichen zweieinhalb Jahre der Freiheitsstrafe passiert, soll in einem gesonderten Verfahren geklärt werden. Ein Termin für das nicht öffentliche Verfahren steht nach Angaben des Gerichtssprechers noch nicht fest. Es werde aber mit einer Entscheidung in der ersten Jahreshälfte gerechnet. (dpa/sb)
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