31.01.2012 | Recht + Geld

Urteil der Woche: Haftungsbeschränkung für verunfallten Fahranfänger

Kiel. Noch nicht einmal einen Monat war ein Fahrer bei einer Spedition beschäftigt, als er mit einem Sattelzug seines Arbeitgebers mit 93 Stundenkilometern über eine Landstraße brauste, in einer Kurve die Kontrolle über das Gespann verlor und in den Straßengraben stürzte. Die Zugmaschine war vollkaskoversichert, der 14 Jahre alte Auflieger, der nur noch Schrottwert hatte, dagegen nicht. Die Spedition verlangte deshalb die Selbstbeteiligung für Zugmaschine und die versicherte Ladung, den Restwert des Aufliegers, die Bergungskosten und den Höherstufungsschaden bei der Versicherung von ihrem Angestellten ersetzt. Insgesamt forderte sie vor Gericht knapp 30.000 Euro.

Das Landesarbeitsgericht (LAG) Kiel schob dieser Forderung einen Riegel vor. Der Fahrer habe gerade am Beginn seiner Berufstätigkeit gestanden, sei erst seit 15 Monaten im Besitz der Fahrerlaubnis für Lkw und habe lediglich 1.300 Euro brutto monatlich verdient. Bei einer vollen Verpflichtung zum Schadensersatz müsse er die Forderung seines Arbeitgebers mehrere Jahrzehnte abzahlen. Obwohl der Fahrer grob vorsätzlich gehandelt habe, sei seine Einstandspflicht daher der Höhe nach auf vier Brutto-Monatsgehälter zu begrenzen, so das Gericht. (mp)

Landesarbeitsgericht Kiel
Urteil vom 14. September 2011
Aktenzeichen: 3 Sa 241/11

 
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31.01.2012Artikelinformationen

André Gieße
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