04.11.2008 | Recht + Geld

Urteil der Woche: Auf LKW aufgefahren

Der Beklagte war mit einem Kollegen in einem Sprinter auf der Autobahn unterwegs. Zunächst war der Kollege gefahren; jetzt saß er auf dem Beifahrersitz und schlief. Der Beklagte geriet nach Zeugenaussagen mehrfach langsam nach rechts auf den Standstreifen, von wo aus er jeweils ruckartig zurück auf seine Fahrspur wechselte. Kurze Zeit später fuhr er mit etwa 150 bis 160 km/h ungebremst auf einen vor ihm fahrenden LKW auf. Bei dem Unfall wurde sein Kollege schwer verletzt; er war nahezu ein Jahr krankgeschrieben und ist seitdem zu 50 Prozent erwerbsgemindert.

Die Krankenversicherung des Verletzten forderte die gezahlten Behandlungskosten von mehr als 100.000 Euro ersetzt. Das Landgericht hatte die Klage zunächst abgewiesen, weil es sich um einen Arbeitsunfall handelte und keine grobe Fahrlässigkeit vorliege. Dem widersprach jetzt aber das Oberlandesgericht: Wer mit hoher Geschwindigkeit auf der Autobahn fahre, müsse einen ausreichenden Abstand zu den vorausfahrenden Fahrzeugen einhalten, diese fortwährend sorgfältig und konzentriert beobachten und jederzeit reaktionsbereit sein. Wer mehr als eine Minute Zeit habe, einen vor sich fahrenden LKW zu erkennen, aber trotzdem ungebremst auffahre, handele grob fahrlässig.

OLG Rostock
Urteil vom 26. September 2008
Aktenzeichen: 5 U 115/08

 
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